Infektionen mit Rotaviren sind weltweit die häufigste Ursache schwerer Durchfallerkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Besonders betroffen sind Kinder zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Bis zum dritten Lebensjahr haben sich mehr als 90% der Kinder infiziert, bis zum fünften Lebensjahr ist in der Regel bei allen Kindern eine Infektion abgelaufen. In gemäßigten Klimazonen wie Deutschland kommen Erkrankungen mit Rotaviren vor allem in den Monaten Februar bis April vor. Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch Schmierinfektionen. Nach einer Inkubationszeit von ein bis drei Tagen treten akut wässrige Durchfälle und zumeist auch Erbrechen auf, oft begleitet von Fieber und Bauchschmerzen sowie unspezifischen Symptomen der Atemwege. Die Beschwerden klingen in der Regel nach zwei bis sechs Tagen wieder ab. Neben asymptomatischen Verläufen sind vor allem im frühen Kindesalter schwere Erkrankungen mit Dehydratation (Austrocknung) möglich, die eine stationäre Behandlung erfordern können. Obwohl mehrfache Infektionen mit Rotaviren möglich sind, kommen schwere Verläufe vor allem bei Erstinfektionen im frühen Kindesalter vor. Nach einer natürlichen Infektion sind 40% der Kinder vor weiteren Infektionen geschützt.
Die Erkrankungsrate beträgt in der ersten Saison der Rotaviren etwa 7 bis 13% und in der zweiten Saison 8 bis 13%.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Infektion so schwer verläuft, dass eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, liegt bei 1%.
Die Wirksamkeit der Impfung gegen Rotaviren liegt zwischen 90 bis 95% (bezogen auf die Verhinderung von schweren Erkrankungen).
Die Impfung sollte im Alter von sechs Wochen begonnen werden und bis zur vierundzwanzigsten beziehungsweise zweiunddreißigsten Lebenswoche abgeschlossen sein (je nach verwendetem Impfstoff). Bei der Impfung handelt es sich um eine Schluckimpfung.
Eine offizielle Impfempfehlung seitens der STIKO (ständige Impfkommission) besteht und seit Dezember 2013 übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen übernimmt das Land Baden-Württemberg die Haftung bei eventuellen Impfschäden.
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Dr. med. Manfred Reichert